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Bei der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
- Landkreis Altenkirchen -
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters
wegen des Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01. Januar 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl. Der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) gehören 12 Ortsgemeinden mit rund 13.500 Einwohnern an. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist der Zentralort Hamm (Sieg).
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, 15. Juni 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 29. Juni 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
• Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist
• am Tag der Wahl (15.06.2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
• die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16/B2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.