🤔 Häufig gestellte Fragen
SAPV Homburger Land beschreibt SAPV als Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, die sich an Menschen mit unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen richtet, die in der gewohnten Umgebung umfassende Betreuung benötigen. Ziel ist eine verbesserte Lebensqualität und ein würdevolles Leben bis zuletzt.
Anspruch auf SAPV haben Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung; die Verordnung erfolgt durch den Hausarzt oder Gebietsfacharzt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Anspruch gilt für alle Altersgruppen, einschließlich Kindern und Jugendlichen.
Die Kosten für SAPV werden hauptsächlich von den Krankenkassen getragen; gesetzlich Versicherte erhalten Kostenübernahme ohne Zuzahlung, private Krankenversicherungen decken die Kosten in der Regel ebenfalls ab. Bei Hilfsmitteln und Medikamenten können eventuell Zuzahlungen anfallen, die Klärung erfolgt über das SAPV-Büro.
Die Einzugsgebiete umfassen den Oberbergischen Kreis sowie Grenzgebiete des Rheinisch-Bergischen- und des Rhein-Sieg-Kreises. SAPV Homburger Land bietet Palliativversorgung zu Hause, koordiniert die Versorgung rund um die Uhr (24/7-Rufbereitschaft) und arbeitet eng mit Hausärzten und anderen Versorgern zusammen.