🤔 Häufig gestellte Fragen
Die Bayer Beistandskasse bietet ein Sterbegeld, das die Hinterbliebenen bei der Erfüllung der ersten finanziellen Notwendigkeiten nach dem Tod des Angehörigen entlastet. Außerdem erfolgt alle 3 Jahre eine Überschussverteilung an die Mitglieder, sodass sich der Sterbegeldanspruch durch das Bonussterbegeld erhöht.
Die Mitgliedschaft ist für MitarbeiterInnen und Pensionäre des Bayer-Konzerns sowie einigen nahestehenden Unternehmen freiwillig. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Beitrittserklärung; die Beiträge zur Sterbegeldversicherung werden durch die Mitglieder getragen.
Die Beiträge werden für das laufende Kalenderjahr vierteljährlich zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November von einem vom Mitglied benannten Konto abgebucht (Lastschrifteinzugsverfahren).
Die Zahlung des Sterbegeldes erfolgt an den Überbringer des Mitgliedsausweises und der Sterbeurkunde, es sei denn, das verstorbene Mitglied hat eine andere Person der Kasse gegenüber schriftlich als bezugsberechtigt erklärt. Bei Zweifeln an der Bezugsberechtigung erfolgt die Auszahlung an denjenigen, der die Bestattungskosten getragen hat.