Aggerverband
Quelle: aggeverband.de/karriere - Aggerverband
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🤔 Häufig gestellte Fragen
Der Aggerverband besteht aus Mitgliedern, die Kosten für die Aufgaben tragen müssen. Mitglieder sind keine natürlichen Personen, sondern ausschließlich juristische Personen wie Städte, Gemeinden, Kreise, Wasserversorgungsunternehmen und unter bestimmten Voraussetzungen gewerbliche Unternehmen sowie Eigentümer von Grundstücken, Verkehrsanlagen und Anlagen im Verbandsgebiet. Wer Mitglied werden kann, richtet sich nach § 6 AggerVG. Ende 2022 hatte der Verband 99 Mitglieder.
Die Verbandsversammlung besteht aus maximal 70 Delegierten der Mitglieder; die Anzahl hängt vom Durchschnittsbeitrag der letzten drei Jahre ab. Zusätzlich bildet die Verbandsversammlung zwei freiwillige Ausschüsse, Finanzausschuss und Wasserwirtschaftsausschuss, jeweils mit zehn Mitgliedern. Darüber hinaus entsenden die Mitglieder insgesamt zehn Personen in den Verbandsrat; hinzu kommen fünf Arbeitnehmervertreter. Der Vorstand wird vom Verbandsrat gewählt und leitet die Geschäfte. Es gibt einen Widerspruchsausschuss. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre (01.07.2023 bis 30.06.2028).
Der Aggerverband betreibt im Verbandsgebiet sieben Stauanlagen. Diese leisten Hochwasserschutz, Regelung des Wasserabflusses und die Bereitstellung von hochwertigem Rohwasser zur Trinkwasserversorgung.
Der Aggerverband bezieht das Wasser zur Trinkwasserherstellung aus zwei Talsperren, Genkel- und Wiehltalsperre. Die Wasserwerke Auchel und Erlenhagen bereiten das Rohwasser auf und speisen es ins Versorgungsnetz ein.