Vorsicht ist dann geboten, wenn Produktionsprozesse und Abläufe veraltet sind und die Mitarbeitenden Veränderungen skeptisch oder gar ablehnend gegenüberstehen. Denn auch wenn der Unternehmensinhaber wechselt, bleibt meist der Großteil an Personal erhalten. Idealerweise unterrichtet der Seniorchef die Belegschaft rechtzeitig vom anstehenden Betriebsübergang, erklärt seine Gründe und stellt den neuen Inhaber persönlich vor. Unabhängig von der Betriebsgröße müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer vom Betriebsübergang unterrichtet werden. Sonst drohen sowohl dem ehemaligen als auch dem neuen Arbeitgeber rechtliche Folgen – bis hin zu Klagen und gar Schadenersatzforderungen. Da mit der Übernahme auch bestehende Arbeitsverträge und Verbindlichkeiten übernommen werden, sollte man immer einen Rechtsexperten zurate ziehen, der all diese Punkte genau überprüft, damit später keine „Altlasten“ zum Vorschein kommen. Oft bestehen Arbeitsverträge schon ebenso lang wie das Unternehmen selbst, wurden zum Teil schon in der Gründungsphase unterzeichnet. Daher empfiehlt es sich, diese detailliert prüfen und aktualisieren zu lassen. Gleiches gilt für bestehende Miet- und Lieferverträge.
Bei Betriebsübernahmen und Nachfolgen sind Wirtschaftskanzleien genau der richtige Ansprechpartner. Sie prüfen, beraten und bieten im Interesse des Mandanten Lösungen an. Auch die Kammern sprechen eindeutig die Empfehlung aus, sich juristisch beraten zu lassen. Neben Verbänden und Innungen bieten Wirtschaftsexperten staatlich gefördertes Coaching. Auf jeden Fall sollten Firmengründer und -nachfolger juristischen Beistand nutzen und mit einem erfahrenen Steuer-, Wirtschafts- und Finanzberater zusammenarbeiten.
"Bei Betriebsübernahmen und Nachfolgen sind Wirtschaftskanzleien genau der richtige Ansprechpartner"