Die Immobilienunternehmer.
Köln
Greif & Contzen Immobilien GmbH
Pferdmengesstraße 42, 50968 Köln Tel. 02 21/93 77 93-0
welcome@greif-contzen.de
www.greif-contzen.de
Albert Wolter GmbH & Co
Makler in Köln. Seit 1919
Tel.02 21/340 31 06
quick Immobilien
51143 Köln (Porz), Goethestr. 1 Tel.
0 22 03/9 11 30 10
www.quick-immobilien.de
info@quick-immobilien.de
Paul Pass & Sohn Immobilien u. Hausverwaltung KG
50672 Köln, Kaiser-Wilh.-Ring 28
Tel. 02 21/91 27 15-0
makler@pass-immobilien-kg.de
Fax 02 21/91 27 15-30
Bonn
Greif & Contzen Immobilien GmbH
Heussallee 40, 53113 Bonn
Tel. 02 28/90 95 95-0
welcome@greif-contzen.de
www.greif-contzen.de
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Brock Immobilien
51503 Rösrath
Tel. 0 22 05/9 47 94 50
www.brock-immobilien.com
51491 Overath
Tel. 0 22 06/9 51 92 25
Mieterpflichten bei längerer Abwesenheit
Wer zur Miete wohnt und für längere Zeit verreist, muss der so genannten Obhutspflicht für seine Wohnung nachkommen. Das bedeutet, dass der Mieter die Verantwortung für die ihm überlassene Mietsache auch während seiner Abwesenheit trägt. Natürlich verlangt niemand von einem Mieter, stets und ständig seine Wohnung zu bewohnen. Er hat
jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung während seiner Abwesenheit keinen Schaden nimmt; beziehungsweise dass im akuten Notfall der Vermieter Zugang zur Wohnung erhält. Zu den Schäden, die durch umsichtiges Handeln vor dem Urlaubsantritt vermieden werden können, zählen Brände, Wasserschäden, Schimmelbefall sowie Schäden durch von außen eindringende Feuchtigkeit. Außerdem muss die Miete auch während des Urlaubs fristgerecht gezahlt werden. Ab einem zweimonatigen Mietrückstand darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.