Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Seit dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung außerdem den klimafreundlichen Neubau.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und den neuen Förderkriterien für Neubauten richtet die Bundesregierung ihre Förderung bestmöglich auf den Klimaschutz aus. Übergeordnetes Ziel der Reform: Bis 2045 soll Klimaneutralität im Gebäudebestand erreicht werden.
Möglichst viele Menschen sollen die Förderung in Anspruch nehmen können, um bestehende Gebäude energetisch zu sanieren. Denn bei der Sanierung des Gebäudebestands sind Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten.
Die Sanierungsförderung hilft den Bürgerinnen und Bürgern zudem dabei, langfristig Geld für teure Energie zu sparen. Alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.
Mit der Reform wird der Zugang zur Bundesförderung weiter erleichtert, wofür unter anderem die Antragsstellung erleichtert wurde. Neue Förderboni sollen die Anreize für Sanierungen erhöhen. Die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können. Dafür mussten die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte leicht reduziert werden. Insgesamt stellt der Bund mehr Fördermittel im Vergleich zu den Jahren bereit. Ab Januar 2023 wurde ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Mit innovativen seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen inklusive Installationstechnik lassen sich Sanierungsaufwand und Kosten deutlich verkürzen.
Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben.
Für alle drei Teilprogramme der BEG-Förderung gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Förderregeln: für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Die Bundesregierung fördert seit dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.
„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.
Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der EH55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 will die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angleichen. (red/Quelle: Bundesregierung)