Verpflichtend abgesichert
Als Lehre aus der Finanzkrise von 2008 wurden 2009 die wichtigsten Elemente der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 1994 (Richtlinie 94/19/EG) geändert. Die neue EU-Richtlinie zur Einlagensicherung aus dem Jahr 2014 verpflichtet seither die einzelnen Länder, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen und diese bis zum Jahr 2024 mit einem Mindestvermögen auszustatten. Zuvor mussten die Sicherungssysteme in vielen EU-Ländern selbst kein Kapital bereithalten, um die Anleger im Falle der Fälle zu entschädigen. Seit Verabschiedung der Richtlinie wurde die Deckungssumme von 20.000 auf 50.000 Euro und später auf die heute geltende Höhe von 100.000 Euro angehoben. So gilt nun grundsätzlich, dass bei einer Bankenpleite die Einlagen – wie beispielsweise Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld – bei einer Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert sind. Dieser Schutz verdoppelt sich bei Gemeinschaftskonten von Ehepaaren.
Sollte sich kurzfristig durch den Verkauf einer Immobilie oder Auszahlung einer Lebensversicherung mehr Geld auf dem Konto befinden, kann sich die garantierte Summe auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Dies gilt nur für den Zeitraum von sechs Monaten nach Zahlungseingang auf dem Konto. Ebenfalls in dieser Höhe sind Altersversorgungssysteme kleinerer und mittlerer Unternehmen bei einer Bankeninsolvenz abgesichert. Auch wenn zumeist private Banken mit einer höheren Absicherungssumme werben, sollte man sich nach Meinung von Experten nicht darauf verlassen, da dies eine freiwillige Leistung ist, und größere Summen auf mehrere Banken verteilen.
Rasche Auszahlung
Doch wie schnell kann mit einer Auszahlung der garantierten Sicherungssumme gerechnet werden? Mit der Reform der Einlagensicherungssysteme durch die EU müssen die Einleger seit Mitte 2015 innerhalb einer Frist von höchstens 20 Arbeitstagen entschädigt werden. Diese Frist soll nach dem Willen der EU bis zum Jahr 2024 schrittweise auf sieben Arbeitstage verkürzt werden.
"Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung verpflichtet einzelne Länder nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen"
Im Überblick
Im Insolvenzfall greift die Einlagensicherung bei Banken innerhalb der Europäischen Union bis zu 100.000 Euro. Beträge darüber können in Deutschland durch freiwillige Sicherungssysteme abgesichert sein. Die Einlagensicherung gilt unter anderem für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie Sparbuch und Depot-Verrechnungskonto.
Tipp zum Anlegen im Ausland
Bei Auslandsbanken sollte nicht mehr als der geschützte Betrag von 100.000 Euro angelegt werden. Weitere Infos unter dem Stichwort „Einlagensicherungssysteme“ auf www.consilium.europa.eu/de.