Zu den typischen Aufgaben gehört auch, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei den Sozialversicherungsträgern an- und abzumelden, wenn sie einen Job beginnen oder beenden, damit sie richtig versichert sind. Außerdem berechnen Steuerfachangestellte die zu leistende Lohnsteuer, Kirchensteuer und die Sozialabgaben.
Nach einer Ausbildung zum oder zur Steuerfachangestellten arbeitet man oft für Steuerberater oder Steuerberaterinnen und unterstützt sie bei deren Aufgaben. Um allerdings Steuerberater zu werden, muss eine extra Prüfung abgelegt werden. Diese ist jedoch erst nach mindestens zehn Jahren Berufserfahrung oder einem vorangegangenen Studium der Betriebswirtschaft oder Volkswirtschaft möglich. Als Steuerberater oder Steuerberaterin kann man sich auch selbstständig machen – Steuerfachangestellte können das nicht.
"Seit August 2022 ist die Ausbildung zum Steuerfachangestellten moderner geworden"
Neuordnung seit August in Kraft
Die duale Ausbildung zum oder zur Steuerfachangestellten dauert drei Jahre und findet parallel im Ausbildungsbetrieb – also bei einer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzlei – und in der Berufsschule statt. Die Berufsschule besuchen die Auszubildenden entweder an festen Tagen in der Woche oder im Block. Für die Ausbildung als Steuerfachangestellte fand aktuell ein Neuordnungsverfahren statt. Veröffentlicht am 30. Juni 2022 auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de), trat die Neuordnung am 1. August 2022 in Kraft. Hintergrund der Neuordnung ist, dass die Ausbildungsordnung veraltet war und modernisiert werden sollte. Der Bereich Digitalisierung rückt verstärkt in den Fokus, weil auch in den Steuerberatungskanzleien immer mehr elektronische Verfahren genutzt werden. Ein weiterer Bereich, der modernisiert wurde, ist die Kommunikation mit den Mandanten, die sich ebenfalls weiterentwickelt hat. Aktuell erhalten die Auszubildenden 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung. (red)