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Das Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 soll die Volkskrankheiten nachhaltig zurückdrängen
Erweiterte Angebote in der Vorsorge
Das Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 soll die Volkskrankheiten nachhaltig zurückdrängen
Das Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 soll die Volkskrankheiten nachhaltig zurückdrängen
Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Je früher eine Krankheit festgestellt wird, umso besser ist die Aussicht auf Heilung. Zudem kann eine Erkrankung oft auch gänzlich verhindert werden, wenn vor ihrem Auftreten über die dafür spezifischen Risikofaktoren entsprechend aufgeklärt wird. Wichtig dabei ist, dass die Menschen die Vorsorgesuntersuchungen wahrnehmen und wissen, was sie dabei erwartet und ob und welche für sie kostenlos sind.Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig wahrnehmenBei den Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, den sogenannten U- und J-Untersuchungen, wird der allgemeine Gesundheitszustand untersucht und geprüft, ob bestimmte schwerwiegende Erkrankungen vorliegen und inwieweit sich das Kind seinem Alter entsprechend entwickelt. Es ist gesetzlich verankert, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres Anspruch auf die entsprechenden, vom G-BA festgelegten Untersuchungen haben. Der G-BA, der Gemeinsame Bundesausschuss, ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland und vom Gesetzgeber beauftragt, über den Leistungsanspruch der gesetzlich krankenversicherten Menschen zu entscheiden.

Ärztliche Beratungsgespräche sind ebenso wichtig wie die reine Untersuchung

Während der Untersuchungen finden auch Beratungen statt, in denen individuelle Belastungen und gesundheitliche Risikofaktoren des Kindes erfasst und die Eltern darüber informiert werden, wie sie die Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes fördern können. Diese Beratungen sind wichtig, denn die Ärztinnen und Ärzte werden bei Bedarf immer auch eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen.

Früherkennung bei Erwachsenen

Für Erwachsene gibt es regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen, um häufige Krankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus möglichst erfolgreich behandeln zu können. Neben dem allgemeinen Check-up gehören verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Auf der Grundlage des Präventionsgesetzes (PrävG) von 2015 wurde die ärztliche Gesundheitsuntersuchung vom G-BA schrittweise weiterentwickelt. Inzwischen werden auch gesundheitliche Risikofaktoren wie Bewegungsmangel und Übergewicht berücksichtigt. Anhand der Ergebnisse können Ärztinnen und Ärzte den Versicherten Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention empfehlen. Die kostenlosen Leistungen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert.  

Das Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 soll die Volkskrankheiten nachhaltig zurückdrängen-2

"Die Leistungen im Einzelnen finden sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit"