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Ralf Alexander Muhs, Fachanwalt für Erbrecht: Wer wird mein Erbe?
Grundlagen zum Erbrecht: Wann erben Kinder - und was?, ausländisches Recht.
Ralf Alexander Muhs, Fachanwalt für Erbrecht: Wer wird mein Erbe?
Ralf Alexander Muhs, Fachanwalt für Erbrecht: Wer wird mein Erbe?
Foto: nmann 77/stock.adobe.com

In Deutschland werden jährlich viele Milliarden Euro vererbt. Obwohl es also um viel geht, verlässt sich der Großteil der Bevölkerung auf die Erbfolge, die das Gesetz regelt und errichtet kein Testament. Die Praxis der erbrechtlichen Beratung zeigt, dass dies oft auf fatalen Irrtümern basiert. Vorrangig erben nach der gesetzlichen Erbfolge Kinder und Ehegatten. Oft besteht der Irrtum, dass der Ehepartner zunächst alles erbt. Ohne Testament erbt der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand jedoch „nur“ die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte entfällt zu gleichen Teilen auf die Kinder. Aber auch in kinderlosen Ehen kommt es oft zu bösen Überraschungen, auch hier erbt der Ehepartner nicht alles. In diesen Fällen wird oft verkannt, dass nach dem Gesetz neben dem Ehegatten auch die Eltern erben. Falls die Eltern nicht mehr leben oder ein Elternteil verstorben ist, treten die Geschwister an die Stelle der Eltern beziehungsweise des Elternteils.

Wann erben Kinder - und was?

Wer meint, dass nicht-eheliche Kinder nicht erben, irrt ebenfalls. Diese Kinder haben nach der gesetzlichen Regelung ebenso wie eheliche Kinder oder Kinder, die durch eine Adoption die Stellung eigener Kinder erhalten haben, ein gesetzliches Erbrecht. Stiefkinder dagegen erben nur im Falle einer vorherigen Adoption. Weit verbreitet ist auch die Vorstellung, dass die Kinder den Erbteil eines bereits verstorben Geschwisterteils erhalten. Wenn dass verstorbene Kind aber eigene Kinder hat, rücken diese in der Erbfolge vor.

Verkannt: ausländisches Recht

Lediglich eine Trennung vom Ehepartner lässt übrigens das Erbrecht nicht entfallen. Erst die Stellung eines Scheidungsantrages beendet das Erbrecht. Nach einer Scheidung, bei verwitweten oder bei nicht verheiraten Personen erben die Eltern. Falls diese nicht mehr leben oder ein Elternteil verstorben ist, treten die Geschwister an die Stelle der Eltern beziehungsweise des Elternteils. Für den, der keine Eltern, Geschwister oder Kinder mehr hat, reicht der Kreis der gesetzlichen Erben weit. Es genügt, irgendwelche gemeinsamen Vorfahren zu haben. Manchmal dauert es Jahre, bis solche Verwandte gefunden werden. Solange kann niemand über das Erbe verfügen. Oft wird auch die Anwendung ausländischen Rechts verkannt, zum Beispiel für eine Immobilie im Ausland. Aber auch in Deutschland ist für nicht-deutsche Staatsangehörige genau zu prüfen, welches Erbrecht anwendbar ist. Allein diese Beispiele zeigen: Niemand sollte sich auf die gesetzlichen Regelungen für sein Erbe verlassen. Deshalb raten Experten: Jeder braucht ein Testament!

Ralf Alexander Muhs
Fachanwalt für Erbrecht
JURAPARTNER
Rechtsanwälte Fachanwälte