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Der Streit ums Erbe
Wenn aus Verwandten bittere Feinde werden
Der Streit ums Erbe
Der Streit ums Erbe
Foto: Miha Creative/stock.adobe.com

„Versteht ihr euch noch, oder habt ihr schon geerbt?“ Dieser Grundsatz gilt für immer mehr Erbfälle. Geschwister liefern sich teils heftigste Gefechte, oft brutaler als mancher Rosenkrieg in einem Scheidungsdrama. Die Liste möglicher Streitpunkte ist endlos. Die Dauer gerichtlicher Verfahren kann mehrere Jahre beanspruchen. Der Grund für die Zunahme der Erbauseinandersetzungen ist vielfältig. Künftig wird mehr als jede fünfte Erbschaft einen Wert von 100 000 Euro oder mehr haben. In zwei von drei Nachlässen werden Häuser, Grundstücke oder Wohnungen enthalten sein: Wo es ums Geld geht, gibt es Streit.

Aufarbeitung des Vergangenen

Oft wird die Erbfolge beim Erben subjektiv als ungerecht empfunden. Gerade Kinder erwarten, dass sie von den Eltern gleich behandelt werden. Dabei sind es vielfach auch die Partner des Erben, die darauf drängen, Ansprüche geltend zu machen. Für Kinder ist der Erbfall gleichzeitig Anlass für eine Aufarbeitung der Vergangenheit, bei der es heißt: „Du warst schon immer Vaters Liebling“ oder „Ich habe mich viel mehr um Mutter gekümmert.“ Wer sich auf die gesetzlichen Regelungen verlässt oder frei nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ handelt, produziert Streitigkeiten unter den Erben. Dies zeigt schon der Blick auf die gesetzlichen Regelungen zur Erbengemeinschaft. Haben zwei Kinder gemeinsam geerbt, gehört jedem alles. Es gibt keine gegenständliche Zuordnung. Die Erben müssen sich also bei jedem einzelnen Gegenstand einigen. Ist dies nicht möglich, kann bei einer Immobilie jeder Erbe einen Antrag auf Versteigerung stellen. Allein die Tatsache, dass jeder Miterbe den anderen damit drohen kann, liefert häufig erhebliches Konfliktpotential. Mit jedem hinzutretenden Erben erhöht sich die Gefahr des Streits

„Schwierige“ Partnerschaften

Hinzu kommt, dass die heutigen gesellschaftlichen Lebensformen mit Zweit- oder Drittehen, Patchworkehen, Adoptivkindern, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften das Vererben schwieriger und das Erben problembehafteter machen. Die Lösung zur Vermeidung von Streit unter den Erben liegt - mit Hilfe eines Spezialisten - in der Abfassung eines richtigen Testaments. Das hat die Funktion, Gerechtigkeit zu üben, Vermögen zu schützen, Steuern zu sparen und Frieden in der Familie zu stiften. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen es absichtliche Ungleichbehandlungen gibt. Wer hiervon betroffen ist und Ansprüche stellen will oder sich solchen ausgesetzt sieht, sollte besonnen handeln und ebenso fachlichen Rat einholen. Oft lassen sich so auch außergerichtliche Lösungen finden und lange Erbprozesse vermeiden.

Ralf Alexander Muhs
Fachanwalt für Erbrecht
Jurapartner
Fachkanzlei für Erbrecht