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GÖRG-Fachanwalt Dr. Marcus Richter aus Köln berät national und international tätige Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview spricht er über Diversity in Kanzleien.
„Es ist und bleibt ein stetiger Prozess“
GÖRG-Fachanwalt Dr. Marcus Richter aus Köln berät national und international tätige Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview spricht er über Diversity in Kanzleien.
GÖRG-Fachanwalt Dr. Marcus Richter aus Köln berät national und international tätige Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview spricht er über Diversity in Kanzleien.
GÖRG-Fachanwalt Dr. Marcus Richter. Bild: GÖRG

Herr Richter, beim Gedanken an Rechtsmarkt und Kanzleien hat man überwiegend alte weiße Männer vor Augen. Ist das nur ein Klischee oder doch Realität?Marcus Richter: Generell ist es leider so, dass die gesamte Kanzleiwelt auf Partnerebene (noch) eher männlich geprägt ist. Obwohl ungefähr gleich viele Frauen und Männer Jura studieren und als Berufsanfänger im Markt einsteigen, finden sich nach wie vor in vielen Großkanzleien in Deutschland nur wenige Frauen. Wir sehen aber immer mehr Verbesserung in den Strukturen, an denen auch wir in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet haben, auch wenn es sich leider alles nicht so schnell entwickelt, wie wir es alle gerne sehen würden.Woran liegt das?Das hat zum einen strukturelle Gründe, die tief im Rechtsmarkt verwurzelt sind. Das gesamte Berufsfeld ist sehr fordernd und anspruchsvoll und verlangt den einzelnen Anwältinnen und Anwälten viel ab. Es wird in den Mandaten oft wenig Rücksicht auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie genommen, zugegeben in zeitkritischen Projekten auch aufgrund des hohen Drucks und nicht aus Böswilligkeit. Mandanten haben – wenn es zeitkritisch ist – nicht immer Verständnis, wenn Kolleginnen oder Kollegen, die in Teilzeit arbeiten, gerade nicht verfügbar sind oder verzögert auf die Anfrage reagieren.

Aber es liegt auch oft an der Unternehmenskultur, die markt- und historisch bedingt in der Kanzleiwelt noch weniger ausgeprägt ist, als in anderen Industrien und Dienstleistungsbranchen: Diversity und Chancengleichheit zu leben, gelingt dort häufig noch nicht durchgängig. Das ist ein Problem und daran muss man arbeiten. Gerade Berufseinsteiger gucken inzwischen kritischer auf diese Dinge und stellen – zurecht – andere Ansprüche an uns Kanzleien. Aber ich will auch klar sagen: Es ist nach meiner Wahrnehmung meist nicht das Nicht-Wollen, sondern ein Zusammenspiel von vielen ungünstigen Faktoren, auf die die Sozietäten auch nicht durchgängig Einfluss haben. Das befreit natürlich nicht davon, zu tun, was man kann, und zu versuchen, die Situation zu verbessern.

Wie sieht es denn bei GÖRG aus?

GÖRG ist da leider keine Ausnahme. Auch wenn in unseren Büros Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen, unterschiedlicher Herkunft, Ethnie oder sexueller Orientierung sowie mit unterschiedlichen Erfahrungen, Persönlichkeiten und Fähigkeiten zusammenarbeiten, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es auch bei uns zu wenig Kolleginnen in die Partnerschaft schaffen. Auch wir müssen uns in Sachen Diversität verbessern, unsere Angebote und Unterstützung optimieren, obschon wir in den vergangenen Jahren bereits viel verändert und nachgebessert haben. Wir hoffen, die Erfolge daraus in den kommenden Jahren zu sehen. Das geht mit Blick auf die Dauer eines durchschnittlichen Karrieretracks, von Einstig bis zur Partnerernennung, ja nicht von heute auf morgen.

Unser internes Karriereförderungsprogramm haben wir bereits gründlich auf den Prüfstand gestellt und gezielt überarbeitet. Inzwischen bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuelle Coachings für ihre berufliche und persönliche Entwicklung, Hilfen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Elternzeitbegleitung. Daneben gibt es spezielle Schulungen zum Thema Diversity – auch für unsere Führungskräfte und Partner.

Zudem fördern wir als Kanzlei diverse Initiativen in diesem Bereich. Wir sind zum Beispiel Sponsor des Kölner “Tag der Begegnung”, der sich zum größten Familienfest für Menschen mit und ohne Behinderungen in Deutschland entwickelt hat. Es ist das einzige Festival dieser Art in Europa und gibt einen Einblick, wie Inklusion in unserer Gesellschaft gelebt wird.

Außerdem hat GÖRG die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet – eine Unternehmensinitiative zur Förderung der Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Kern der Initiative ist die Förderung und Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Kurzum: Wir arbeiten daran und stehen im Austausch dafür mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externen Beratern.

Wie wollen Sie das Problem lösen?

Wir haben beispielsweise eine Diversity-Spezialistin beauftragt, die uns rund um Themen wie Chancengleichheit und Inklusion beraten wird. Gemeinsam werden wir unsere Kanzleistrukturen ganz genau und schonungslos analysieren. Wir müssen unsere Schwachstellen und Probleme im Bereich Diversity identifizieren und konkrete Maßnahmen und Lösungen erarbeiten, um die Unternehmenskultur von GÖRG noch wertschätzender zu gestalten und Chancengleichheit sicherzustellen. Es ist und bleibt ein stetiger Prozess.

Unser Anspruch muss sein, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung oder Herkunft – bei GÖRG willkommen und wertgeschätzt fühlen. Wir sind überzeigt, dass wir diesem Anspruch schon in großen Teilen gerecht werden, aber besser werden kann man immer.

GÖRG-Fachanwalt Dr. Marcus Richter aus Köln berät national und international tätige Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview spricht er über Diversity in Kanzleien.-2

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kennedyplatz 2
50679 Köln
Tel.: +49 221 33660 0
Fax: +49 221 33660 80
E-Mail: koeln@goerg.de
www.goerg.de
 

"Wir müssen unsere Schwachstellen im Bereich Diversity identifizieren und konkrete Lösungen erarbeiten."