Der europäische Green Deal setzt ambitionierte Klimaschutzziele. Er fördert die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft und möchte Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Die Energiekrise verdeutlicht nochmals, wie wichtig eine weitgehende Abkehr von Öl, Gas und Kohle ist - auch, um mehr Versorgungssicherheit zu erlangen. Auf diesem Weg gibt es noch viel zu tun. Städte sind für 70 bis 80 Prozent des EU-Gesamtenergieverbrauchs und etwa den gleichen Anteil an Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich, die Hälfte davon wird alleine von Gebäuden verursacht. Deren Modernisierung hat also hohe Priorität.
Kupfer: Schlüsselrolle im Ausbau der erneuerbaren Energieformen
Kupfer ist in der Haustechnik ein wichtiger Werkstoff, für die Gebäudeenergiewende spielt er sogar eine Schlüsselrolle. Denn das rote Metall ist in vielen Einsatzbereichen für die Gewinnung, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien nahezu unersetzlich. Kupfer verbessert die Effizienz von Wärmetauschern in Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Systemen zur Rückgewinnung aus Abwärme oder Abwasser. So wird etwa die Wärme aus Duschabflüssen bisher kaum genutzt, sie könnte aber laut dem Kupferinstitut mindestens 40 Prozent der verschwendeten Energie zurückgewinnen und die CO2-Emissionen für den Warmwasserbedarf in dieser Größenordnung verringern.
Kupferleitungen transportieren Strom über weite Strecken und schaffen die Netze für die Verteilung der Energie aus Wind, Sonne und Wasser. Die Steuerelektronik für intelligente Stromnetze, für Smarthomes und andere IT-Anwendungen kommt ebenso wenig ohne Kupfer aus wie Batteriespeicher. Und dies sind nur einige wenige Anwendungsbeispiele aus der Praxis. Unter www.kupferinstitut.de/mediathek steht eine umfassende Broschüre mit mehr Infos zum Thema ,,Nachhaltiges Bauen mit Kupfer" zum Download bereit. Für Nachhaltigkeit stehen aber nicht nur die Anwendungen von Kupfer, sondern auch das Material selbst. Das rote Metall ist endlos recyclingfähig, es erleidet bei der Wiederverwertung keine Qualitätsverluste. (mit djd)
SONNENENERGIE VOM DACH
Es gelten neue rechtliche Regeln
Für Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden, gilt:
- Bei Teileinspeisung steigt der Vergütungssatz für Solarstrom aus Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten private Erzeuger 13,0 Cent statt 6,24 Cent.
- Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
- Auf ein Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrichtungen.
Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, gilt:
- Die so genannte 70-Prozent-Regel entfällt für private Erzeuger. Für neue Anlagen bis einschließlich 25 kW kann unbegrenzt Solarstrom ins Netz eingespeist werden. Das gilt ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kW. Sie müssen die Kappungsgrenze nicht mehr einhalten. Für bestehende Anlagen über 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel so lange bestehen, bis die Leistung der Anlage über ein Smart-Meter-Gateway die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann.