Mieten und Bauzinsen steigen. Kein Wunder also, dass sich viele Bundesbürger den Kauf oder Bau eines Eigenheims nicht leisten können. Laut Bundesamt für Statistik leben rund 46,5 Prozent der deutschen Haushalte in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung. 53,5 Prozent wohnen dagegen zur Miete. Damit liegt Deutschland im europäischen Schnitt von 69 Prozent Wohneigentumsquote an letzter Stelle. Der Staat will den Wohnungsbau fördern und zahlt daher Bausparern eine Wohnungsbauprämie, das heißt einen Zuschuss von 10 Prozent (bis 2020 waren es nur 8,8 Prozent), auf ihr Erspartes. Daneben gibt es für Häuslebauer oder -käufer noch die Arbeitnehmersparzulage, Baukindergeld und Wohn-Riester. Vor dem Umzug ins Eigenheim steht für die meisten zuerst einmal das Ansparen. Hier legt der Staat genau 10 Prozent Wohnungsbauprämie aufs Gesparte drauf. Allerdings gibt es maximal 70 Euro jährlich. Bei verheirateten Paaren beträgt die maximale Förderung 140 Euro. Das heißt, um die höchstmögliche Prämie zu bekommen, müssen Alleinstehende 700 Euro und Verheiratete 1.400 Euro pro Jahr in den Sparvertrag einzahlen. Wichtig ist; wenn Sie auch vermögenswirksame Leistungen in Ihren Bausparvertrag einzahlen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine andere staatliche Förderung, nämlich die Arbeitnehmersparzulage. Für diese Summe können Sie keine Wohnungsbauprämie erhalten, denn das würde eine doppelte Förderung bedeuten.
Bedingungen beachten
Die Voraussetzungen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, sind: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Das zu versteuernde Einkommen muss unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen. Das Bausparguthaben muss an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden sein, also für Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie benutzt werden. Sie müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen. Der Bausparvertrag muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben.
Die Prämie gibt es auch für andere Sparverträge, die dem Bau oder dem Erwerb selbst genutzten Wohneigentums gelten und die eine Laufzeit von drei bis sechs Jahren haben. Bezuschusst werden auch der Kauf von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften sowie Ansparverträge mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften, die eine Laufzeit von drei bis acht Jahren haben. So genau lässt es sich nicht sagen, bis zu welchem Brutto-Einkommen es sich lohnt, einen Antrag auf Wohnungsbauprämie zu stellen, da eine Bedingung für die Prämie das zu versteuernde Einkommen ist. Das ist das Bruttojahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten, Sonderausgaben und verschiedenen Freibeträge. Für jedes Kind erhöht sich das „erlaubte" Brutto-Einkommen um 8.000 Euro.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Immer am Ende des Jahres besteht der Anspruch auf die Prämie. Der Antrag kann noch bis zu zwei Kalenderjahre nach dem Sparjahr eingereicht werden. Von der Bausparkasse bekommen Sie einen , amtlich vorgeschriebenen Vordruck" zusammen mit Ihrem Kontoauszug. Den Vordruck füllen Sie aus und schicken ihn an die Bausparkasse. Die schreibt Ihnen die Prämie dann auf Ihrem Bausparkonto gut. Seit August 2019 fördert der Staat auch verstärkt die Schaffung neuer Mietwohnungen, vor allem mit Blick auf bezahlbaren Wohnraum. Dafür wurde die ,,Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" ins Leben gerufen. (Alle Angaben ohne Gewähr.)
INFO
Infos gibt es bei den Bausparkassen und
beim Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen