Ziel der Bundesregierung ist es, die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende voranzutreiben. Die Mittel können für den Aus-, Neu- oder Umbau neuer beziehungsweise der Modernisierung bestehender Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende verwendet werden. Für die jeweilige Umsetzung sind die Bundesländer zuständig, die den Betrag ihrerseits um mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel ergänzen sollen.
Der Hintergrund: In den letzten Jahren wurde es für junge Menschen immer schwieriger, während ihrer Ausbildungszeit einen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Sie mussten dafür teilweise lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Mitte September 2022 standen laut dem Deutschen Studierendenwerk mehr als 35.000 Menschen in elf großen Universitätsstädten auf Wartelisten für einen Wohnheimplatz.
Nachwuchskräfte sollen sich auf die Ausbildung, nicht auf den Wohnungsmarkt konzentrieren
Auch bei Azubi-Wohnheimen ist der Bedarf groß. Ein Programm wie ,,Junges Wohnen" ist ein Novum in der breiten Förderprogramm-Palette des Bundes. Damit wird dem drängenden Bedarf an Wohnheimplätzen gezielt Rechnung getragen. ,,Die Fachkräfte von morgen brauchen optimale Ausbildungsbedingungen. Junge Menschen müssen sich primär auf ihre Ausbildung konzentrieren und sollen sich nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche begeben müssen", so die Bundesbauministerin Klara Geywitz. ,,Im Programmjahr 2023 haben deshalb die Bundesländer 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die notwendigen bezahlbaren und attraktiven Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende zu schaffen."