Original-Rezept bereitstellen
Zweitens: Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit Rezept – das gilt auch online. Dabei müssen Kundinnen und Kunden das Originalrezept an die Online-Apotheke schicken. Scan oder Foto reichen nicht. Das Medikament macht sich erst dann auf den Weg, wenn das Rezept geprüft wurde. Etabliert sich das E-Rezept, das gerade noch in der Testphase ist, könnte sich dieses Vorgehen aber ändern, so die Stiftung Gesundheitswissen.
Datentransfer im Blick haben
Drittens: Es sollte auch beachtet werden, dass viele Apothekenversand-Apps Daten sammeln und diese an Drittanbieter weitergeben. Das hat eine Analyse der Verbraucherschützer von „mobilsicher.de“ gezeigt. Drei der fünf getesteten Anbieter übermittelten sämtliche Suchanfragen an Drittanbieter oder Werbenetzwerke, darunter auch an Google und Facebook. Solche Informationen können etwa Aufschluss darüber geben, welche Krankheiten man hat. (mit Material von dpa)
Tabletten per Klick: Seit 2004 dürfen Apotheken in Deutschland Versandhandel betreiben – auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Laut Stiftung Gesundheitswissen können Online-Apotheken eine bequeme Alternative sein. Und zwar dann, wenn man ein Medikament schon längere Zeit nimmt und keine weitere Beratung braucht.Seriosität überprüfenAber: Drei Dinge sollten beim Online-Kauf von Medikamenten beachtet werden. Erstens: Vor der Bestellung sollte man am besten prüfen, ob die Online-Apotheke seriös ist. Dafür gibt es den Versandhandels-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hintergrund: Laut der Stiftung Gesundheitswissen gibt es auf dem Markt auch fragwürdige Anbieter, die mitunter gefälschte Medikamente verkaufen. Diese Fälschungen sehen dem Original oft zum Verwechseln ähnlich, können in der Zusammensetzung der Wirkstoffe aber ganz anders sein und sind damit möglicherweise gesundheitsgefährdend.