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Historischer Fahrspaß
Ein Sachverständiger entscheidet, ob ein Wagen als Oldtimer anerkannt wird
Ein Sachverständiger entscheidet, ob ein Wagen als Oldtimer anerkannt wird
Nicht jedes alte Fahrzeug wird automatisch zum Oldtimer erklärt Foto: tournee/stock.adobe.com

Mindestens 30 Jahre muss ein „altes Schätzchen“ auf dem Buckel haben und außerdem in einem guten Zustand sein, um das begehrte H-Kennzeichen tragen zu dürfen. Nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss zunächst ein anerkannter Kfz-Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug unter die Lupe nehmen. Dann geht es zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder zum Straßenverkehrsamt. Je nach Prüforganisation kostet das Gutachten zwischen 150 und 200 Euro. Für die Zulassung verlangt die Kfz-Behörde, je nach Stadt und Kommune 30 Euro, neue Nummernschilder mit dem H am Ende kosten rund 30 Euro.   

Ein Sachverständiger entscheidet, ob ein Wagen als Oldtimer anerkannt wird-2

Nutzung entscheidet

Ob sich ein Ummelden rentiert, hängt ganz von der Nutzung ab. Wer in Umweltzonen wohnt oder einfahren will, benötigt das H-Kennzeichen. Bei großvolumigen Motoren oder alten Dieseln fährt der Besitzer mit der pauschalen Oldtimer-Steuer (191,73 Euro pro Jahr) meist relativ günstig. „Das H-Kennzeichen ist nur die Zusammenfassung dessen, wie das Fahrzeug aussehen muss“, sagt Frank Wilke, Oldtimer-Experte und Geschäftsführer von Classic Analytics, einem Unternehmen zur Marktbeobachtung von Oldtimern. Es muss verkehrstüchtig und gepflegt sein, zeitgenössisches Tuning ist erlaubt.

Fotoalben können helfen

Wilke rät, zur Prüfung alle Unterlagen wie alte Prospekte oder Fotos mitzubringen. Zudem sollte das Auto vor der Fahrt zur Prüfstation kontrolliert werden. „Unter Umständen zählt das schon seit Kauf verbaute Sportlenkrad oder ein Sportauspuff gar nicht zur Originalausstattung.“ Im Zuge der Begutachtung wird immer eine Hauptuntersuchung durchgeführt, um zu sehen, ob der Wagen mangelfrei ist. Bei Importfahrzeugen erfolgt eine Vollabnahme. Besitzer von Importautos müssen außerdem nachweisen können, wann es im Ausland erstmals zugelassen worden ist. (mit Material von dpa)