Abo
Login

Navigation

KStA PLUS abonnieren

Zum Abo-Shop

Artikel teilen

Schriftgröße ändern

Artikel zur Merkliste hinzugefügt

Rückgangig

Artikel von der Merkliste entfernt

Sie folgen nun

Rückgangig

Sie folgen

Ein Überblick zeigt, wo man profitiert und an welchen Stellen man Vorsorge für den Ernstfall treffen sollte
Heiraten im Alter kann Vorteile haben
Ein Überblick zeigt, wo man profitiert und an welchen Stellen man Vorsorge für den Ernstfall treffen sollte
Ein Überblick zeigt, wo man profitiert und an welchen Stellen man Vorsorge für den Ernstfall treffen sollte
Wir beide gemeinsam – für immer: Der Bund fürs Leben lässt sich auch im höheren Alter schließen. Bild: Silvia Marks/dpa-tmn

Zum Heiraten ist man niemals zu alt. Und das Eheversprechen ist selbst im hohen Alter mehr als nur ein Ritual, das die Liebe besiegelt. Der Trauschein kann praktische Vorteile haben.SteuererklärungEhepaare können mitunter vom Ehegattensplitting profitieren, sagt der Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht, Eberhard Rott. Das bedeutet, dass beide gemeinsam eine Steuererklärung abgeben. „Dieses Ehegattensplitting rechnet sich aber nur, wenn einer der Partner mehr verdient als der andere“, so Rott. In dem Fall bleibt also nach der Heirat mehr Geld als vor der Heirat. Ehepaare können gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, sie müssen es aber nicht. Wollen beide einzeln veranlagt bleiben, müssen sie dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Zwei, die heiraten und steuerlich zusammen veranlagt werden, bekommen den doppelten Sparerpauschbetrag – also bis zu 1.602 Euro (Ledige: bis zu 801 Euro).Steuerliche FreibeträgeAngenommen ein Partner hat ein Aktiendepot, Bargeld sowie wertvolle Kunstgemälde angehäuft. Schon zu Lebzeiten möchte er seinen Besitz auf seine nächsten Angehörigen verteilen. Solche Schenkungen sind beliebt, um Vermögenswerte gezielt steuerfrei zu übertragen. Während der Ehegatte oder die Ehegattin einen steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro hat, steht einem nicht eingetragenen Lebensgefährten nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. 

Der Zugewinnausgleich

Ehepaare ohne Ehevertrag leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Stirbt einer der Eheleute, bekommt der andere seinen Anteil eines etwaigen Zugewinnausgleichs steuerfrei. Ein Beispiel: Eine Ehefrau besitzt wertvolle Kunst, deren Wert zu Beginn der Ehe 500.000 Euro beträgt. Der Ehemann verfügt über kein Vermögen. 20 Jahre später stirbt die Frau, ihre Kunstsammlung hat inzwischen einen Wert von einer Million Euro. Sie hat also einen Zugewinn von 500.000 Euro erzielt. Die Hälfte davon steht dem Mann zu - und zwar steuerfrei.

Ein Überblick zeigt, wo man profitiert und an welchen Stellen man Vorsorge für den Ernstfall treffen sollte-2
Das Eheversprechen besiegelt nicht nur die Liebe – es kann auch Vorteile etwa bei Steuern und Schenkungen bringen. Bild: Christin Klose/dpa-tmn

Gegenseitige Fürsorge

Daneben kann auch mit Blick auf Krankheit und Pflege eine Eheschließung im fortgeschrittenen Alter von Vorteil sein. „Mit einer Heirat verpflichten sich beide Seiten beispielsweise gegenseitig zu Beistand“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Allerdings: Bislang hat ein Ehegatte nicht das Recht, im Notfall für den anderen medizinische Entscheidungen zu treffen. Das ändert sich erst ab 1. Januar 2023, wenn das „Notvertretungsrecht“ unter Ehegatten in Kraft tritt. Darin ist festgelegt, dass wenn infolge von Krankheit oder Unfall ein Ehegatte handlungs- oder entscheidungsunfähig ist, der andere für ihn Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge treffen kann. Hat der Ehegatte aber etwa in einer Vorsorgevollmacht einen entgegenstehenden Willen geäußert, darf es keine sogenannte Ehegattenvertretung geben.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Paare sollten sie sich nach einer Heirat unbedingt gegenseitig erteilen, rät Kurze. „Eine Vorsorgevollmacht ist zum Beispiel wichtig, damit der eine Ehegatte für den anderen im Pflegefall einen Pflegegrad beantragen kann.“ Fehlt eine solche Vorsorgevollmacht, darf laut Kurze nicht der Ehepartner wichtige Entscheidungen treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – sondern ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Ebenfalls wichtig: Die Eheleute sollten jeder für sich eine Patientenverfügung aufsetzen. (mit dpa)  

"In vielen Fällen bleibt nach der Eheschließung mehr Geld als vorher"